Altbausanierung & Denkmalschutz: Was verändert werden darf, weiß der Experte

Sie sind Eigentümer eines Hauses, das unter Denkmalschutz steht, und interessieren sich für eine energetische Altbausanierung? Dann stellt sich unweigerlich die Frage, was genau Sie verändern dürfen. Denn: Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es Vorschriften zu Veränderungen, die Sie beachten müssen. Darüber hinaus dürfen Sie nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde sanieren. Wer gegen den Denkmalschutz verstößt und ohne entsprechende Genehmigung die Altbausanierung durchführt, muss damit rechnen, auf eigene Kosten den Originalzustand wiederherzustellen und zusätzliche Bußgelder zu zahlen. Das muss nicht sein!

Mit dem Experten für Altbausanierung auf der sicheren Seite

Mit dem richtigen Berater an Ihrer Seite, der um die Anforderungen des Denkmalschutzes weiß und Experte in Sachen energieeffizienter Altbausanierung ist, sind Sie auf der sicheren Seite. Ein solcher Experte ist André Huskobla von ENERDOMO, der als Energieberater eine Zusatzqualifikation für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz hat.

Aber das ist noch nicht alles und dürfte den geneigten Eigentümer des Baudenkmals – im Besonderen des denkmalgeschützen Fachwerkhauses – freuen: Als Schreinermeister ist André Huskobla ein Experte in Sachen Holz und kennt sich unter anderem mit der Herstellung und dem Einbau von Bauteilen, bspw. Fenstern, Türen, Treppen oder Böden bestens aus. Vor allem diesen handwerklichen Background wissen die Kunden seiner Energieberatung zu schätzen, die im Übrigen als Maßnahme zur energieeffizienten Sanierung auch gefördert wird.

Gut zu wissen: Denkmal ist nicht gleich Denkmal

Zunächst einmal gibt es die verschiedensten Denkmale: Man spricht unter anderem von Baudenkmal, Bodendenkmal, Naturdenkmal, Gartendenkmal und Industriedenkmal. Aber: Die Definition für Denkmäler ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Begrifflichkeiten variieren, da jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz hat. In Hessen sprechen wir von Kulturdenkmälern. Sie sind laut Hessischem Denkmalschutzgesetz „bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“

Bei Formulierungen aus Gesetzestexten wie diesem verstehen Sie nur noch Bahnhof? Kein Problem! Mit André Huskobla als Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz haben Sie einen kompetenten Übersetzer, der genau weiß, was bei der energetischen Altbausanierung geht und was nicht. Hohe Relevanz hat, ob Ihre unter Denkmalschutz stehende Immobilie selbst ein Kulturdenkmal oder Teil einer Gesamtanlage / eines Flächendenkmals ist und so genannten Ensembleschutz genießt. Während es beim Ensembleschutz darum geht, den Gesamteindruck zu erhalten, sind die Vorschriften beim unter Einzelschutz stehenden Baudenkmal deutlich strenger und können sogar auch den Innenraum betreffen.

Kulturdenkmäler oder Teile eines Flächendenkmals: Das ist hier die Frage. Für den Denkmalschutz hat dieser Unterschied bei der Altbausanierung eine hohe Relevanz.
Kulturdenkmäler oder Teile eines Flächendenkmals: Das ist hier die Frage. Für den Denkmalschutz hat dieser Unterschied bei der Altbausanierung eine hohe Relevanz.

Kompetente Begleitung bei der Altbausanierung

ENERDOMO zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie bei der energetischen Altbausanierung für Ihre denkmalgeschützte Immobilie haben und unterstützt Sie bei der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie der Beantragung von Fördermitteln. Des Weiteren bietet Ihnen ENERDOMO die Baubegleitung zur energetischen Bausanierung an, die ebenfalls förderfähig ist.

André Huskobla
André Huskoblahttps://enerdomo.de
Ich heiße André Huskobla und bin Gründer der Marke ENERDOMO am Standort Eschborn. Das ENERDOMO System sorgt für die energetische Sanierung denkmalgeschützter Häuser. Sie besitzen eine ältere Immobilie und wollen deren Energieeffizienz steigern? Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte mit der Zusatzqualifikation „Denkmalschutz“ begleite ich Sie auf diesem Weg. Lassen Sie sich von meiner Erfahrung und Kompetenz überzeugen und kontaktieren mich für Ihr nächstes Sanierungsprojekt.

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