Welche Fördermittel Sie beantragen können – immer aktuell (Stand: 02/2023)

Fördermittel sollen Ihnen einen finanziellen Anreiz geben, zu sanieren – und das tun sie. Je nach Art der Sanierung können Sie sogar auf verschiedene Fördertöpfe zugreifen. Doch die Förderlandschaft ist unübersichtlich, in ständiger Bewegung und für einen Laien kaum zu überblicken – und dann stellt sich noch die Frage, ob und wie Sie diese bestmöglich kombinieren können. Einen Weg durch den Fördermittel-Dschungel weist Ihnen ENERDOMO. Hier finden Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Förderungen (Stand: 02/2023).

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Die BAFA fördert die Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden mit bis zu 80 Prozent. Sie umfasst die energetische Bewertung des Ist-Zustands und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch einen Energieeffizienz-Experten.

Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG)

Die größte Förderung gibt es im Rahmen der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) – über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die wichtigsten BEG-Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung sind:

  • Förderung von Einzelmaßnahmen:
    – nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt aufs Konto für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung (Förderung durch BAFA, 15% + 5% iSFP-Bonus, wenn vorab ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde)
    – nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt aufs Konto bei Heizungserneuerung und Einsatz erneuerbarer Energien (Förderung durch BAFA, 10-40%; abhängig von zu installierendem Heizsystem und Alter der Bestandsheizung)
    Die Förderung bezieht sich immer auf förderfähige Kosten in Höhe von max. 60.000€ pro Jahr und Wohneinheit.
  • Sanierung zum Effizienzhaus: durch ein zinsgünstigen Kredit der KfW mit Tilgungszuschuss (Förderhöhe abhängig von der Effizienzhaus-Stufe – max. 45%). Das Effizienzhaus fördert die KfW auf Basis förderfähiger Kosten von max. 120.000€ pro Wohneinheit, das Effizienzhaus EE oder NH von max. 150.000€ pro Wohneinheit. Für die Beantragung der Förderung und Begleitung benötigt es einen Energieeffizienz-Experten.
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten in Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Sanierungen, bei denen eine Effizienzhaus-Stufe erreicht werden soll (Förderung über KfW oder BAFA, max. 50%)

Fördermittel zur Denkmalpflege

Als Denkmalpflege bezeichnet man Maßnahmen, die zur Bewahrung und Unterhaltung von Kulturdenkmalen erforderlich sind. Auf folgende Fördermittel können Sie als Eigentümer einer denkmalgeschützen Immobilie zugreifen:

  • Direkte Förderung in Form eines Zuschusses durch das Landesamt für Denkmalpflege oder private Stiftungen: Diese gestaltet sich durch das Bewerbungsverfahren und die Antragsfrist (1 x im Jahr) recht schwierig. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe, ein Zuschuss gewährt wird, obliegt dem Ermessen der Landesdenkmalbehörde bzw. dem Gremium der Stiftung. Hier ist je nach Sanierungsvorhaben abzuwägen, ob der Aufwand zur Beantragung der Fördermittel lohnt.
  • Indirekte Förderung durch Steuererleichterungen: Der Staat gewährt Eigentümern von Denkmalimmobilien mit der so genannten Denkmal-Afa großzügige Steuervorteile – mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu erhalten und sie als Wohnraum nutzbar zu machen. Hauseigentümer, die das Baudenkmal selbst nutzen, können über 10 Jahre insgesamt 90% der Kosten abschreiben. Im Falle eines vermieteten Objekts lassen sich sogar 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich geltend machen.
  • Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal: Diese Förderung ist bereits oben unter Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) beschrieben. Da es aber extra Effizienzhäuser zur Denkmalpflege gibt, sollen sie hier besondere Erwähnung finden. Das Effizienzhaus Denkmal fördert die KfW mit 5% von max. 120.000€ pro Wohneinheit, das Effizienzhaus Denkmal EE und NH mit 10% von max. 150.000€ pro Wohneinheit.

Weitere Fördermittel

Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Förderprogramme zur Sanierung auf regionaler Ebene von Land, Kreisen, Städten und Gemeinden. Beispiele wären unter anderem die attraktiven Programme zur Stadt- und Dorferneuerung. Ob Sie weitere Fördermittel an Ihrem Standort in Anspruch nehmen können, erläutern Ihnen die ENERDOMO Experten gerne im Beratungsgespräch.

André Huskobla
André Huskoblahttps://enerdomo.de
Ich heiße André Huskobla und bin Gründer der Marke ENERDOMO am Standort Eschborn. Das ENERDOMO System sorgt für die energetische Sanierung denkmalgeschützter Häuser. Sie besitzen eine ältere Immobilie und wollen deren Energieeffizienz steigern? Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte mit der Zusatzqualifikation „Denkmalschutz“ begleite ich Sie auf diesem Weg. Lassen Sie sich von meiner Erfahrung und Kompetenz überzeugen und kontaktieren mich für Ihr nächstes Sanierungsprojekt.

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