Energieberater: Leitfaden zur energetischen Sanierung zum neuen Gebäudeenergiegesetz

André Huskobla informiert als dena-zertifizierter Energieberater über das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz: Die Gesetzesnovelle markiert für Immobilieneigentümer einen entscheidenden Moment in der Energiewende des Gebäudesektors. Ab dem 1. Januar 2024 wird beispielsweise der Einsatz von erneuerbaren Energien für neu eingebaute Heizsysteme verbindlich. Der Vorteil für Immobilienbesitzer? Es ermöglicht Hausbesitzern eine umweltfreundliche und ökonomisch vorteilhafte Wärmeversorgung, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Einsparungen mit sich bringt.

Zum Jahresbeginn 2024 tritt außerdem ein angepasstes Förderprogramm in Kraft:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch bzw. die Ersetzung von alten, auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizsystemen durch Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Darüber hinaus werden zusätzliche energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu ist ebenso ein zinsvergünstigter Zusatzkredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Die Chance, Heizungsersatzprojekte bereits jetzt in Auftrag zu geben und die Förderanträge im Nachhinein einzureichen, besteht schon. Nutzen Sie die attraktiven Fördersätze, die seit der Veröffentlichung der neuen BEG-Richtlinien am 29. Dezember 2023 gelten. Die Einhaltung der Richtlinienkonditionen ist dabei essenziell. Diese Übergangsregelung ist für Projekte gültig, die bis zum 31. August 2024 beginnen, mit einer Antragsfrist bis zum 30. November 2024.

Das Ziel der Förderung ist es, Eigentümern zu ermöglichen, ihre Immobilien zukunftssicher zu machen und zukünftige Kosten für fossile Brennstoffe zu senken, besonders im Hinblick auf die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels.

dena-zertifizierter Energieberater André Huskobla, Telefon für Anfragen: 0800-36 37 36 66

Das neue Gebäudeenergiegesetz ab Januar 2024

Für Neubauten und Bestandsgebäude treten mit dem neuen Gesetz signifikante Änderungen in Kraft. Hier die Eckpunkte der BEG-Förderung seit dem 1. Januar 2024

  • Grundförderung von 30% für alle Gebäudetypen und Antragsteller, mit einem Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% für bestimmte Wärmepumpen und einem 2.500 Euro Zuschlag für Biomasseheizungen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
  • Ein Geschwindigkeits-Bonus von 20% für den frühzeitigen Austausch alter Heizsysteme, mit einer schrittweisen Reduzierung danach. Ab 2026 reduziert sich dieser Satz pro Jahr um 3%.
  • Ein Einkommens-Bonus von 20% für Eigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 Euro.
  • Bis zu 20% Förderung für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen, inklusive eines möglichen iSFP-Bonus.
  • Als Energieberater, bietet ENERDOMO maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung bei der Beantragung dieser Fördermittel, um die Wärmewende in Ihrem Zuhause oder Ihrer gewerblichen Immobilie effizient zu gestalten.

Struktur der BEG

Die BEG ist in vier Teilprogramme gegliedert, die Sanierungen und Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäude abdecken. Diese Teilprogramme umfassen Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG), Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG), Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) und klimafreundlichen Neubau (BEG KfN).

Fördersätze im Überblick

  • Heizungstausch: Bis zu 70% der Investitionskosten können als Zuschuss für den Austausch alter Heizungen durch solche auf Basis Erneuerbarer Energien erhalten werden. Ein Effizienz-Bonus von zusätzlichen 5% ist für Wärmepumpen verfügbar, während für Biomasseheizungen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt wird. Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 20% fördert den frühzeitigen Heizungsaustausch, und ein Einkommens-Bonus von 20% ist für Geringverdiener verfügbar.
  • Energetische Sanierung: Neben der Heizungsunterstützung fördert die BEG auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20%. Die Grundförderung beträgt 15%, wobei ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5% für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans möglich ist.
  • Kreditangebot: Neu ist ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungstausch und energetischen Sanierungsmaßnahmen, der für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 90.000 Euro zugänglich ist.

Bedingungen und Antragstellung
Die Fördermittel sind unter der Voraussetzung verfügbar, dass die Antragstellenden die Bedingungen der Förderrichtlinien einhalten. Eine Übergangsregelung erlaubt es, Förderanträge für Maßnahmen, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, nachträglich einzureichen. Für eine optimale Nutzung der Fördermöglichkeiten ist es essenziell, sich über die aktuellen Richtlinien und Antragsverfahren zu informieren, die auf den Websites der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt werden.

Für eine professionelle Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der neuen Fördermöglichkeiten durch das Gebäudeenergiegesetz, kontaktieren Sie uns.

Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz

Das “Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz” vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liefert essenzielle Informationen über den Wechsel zu klimafreundlicher Heiztechnologie und die damit verbundenen Vorteile. Es hebt die Bedeutung der Umstellung auf erneuerbare Energien für eine zukunftssichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung hervor. Zudem werden die umfangreichen Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch und energetische Sanierungsmaßnahmen detailliert beschrieben, um Eigentümern den Übergang zu erleichtern und die Klimaschutzziele zu unterstützen. Die Broschüre ist eine unverzichtbare Ressource für alle, die ihre Immobilien energetisch modernisieren möchten und mehr über die staatliche Unterstützung erfahren wollen.

Auf einen Blick: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten PDF, 489 KB
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